Deutschland

Leistungen bei Mutterschaft und Vaterschaft: Abgedeckte Leistungen in Deutschland

Deutschland: Leistungen bei Mutterschaft und Vaterschaft

Die Sachleistungen bei Mutterschaft umfassen:

  • Betreuung durch einen Arzt und Hilfe durch eine Hebamme während der Schwangerschaft und nach der Entbindung
  • Hilfe bei der Entbindung durch eine Hebamme, nötigenfalls auch durch einen Arzt
  • Versorgung mit Arznei-, Verband, Heil- und Hilfsmitteln
  • Übernahme der Kosten bei stationärer Entbindung
  • häusliche Pflege
  • Haushaltshilfe Das Mutterschaftsgeld wird sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung (12 Wochen bei Früh- und Mehrlingsgeburten) gezahlt.

Bei vorzeitiger Entbindung verlängert sich die Schutzfrist nach der Entbindung entsprechend um die Tage, die vor der Entbindung nicht beansprucht werden konnten. Das Mutterschaftsgeld ist entgeltabhängig, beträgt jedoch höchstens € 13 pro Kalendertag. Der Arbeitgeber zahlt den etwaigen Differenzbetrag zwischen dem Mutterschaftsgeld und Ihrem Entgelt.

Erstellt am: 5.02.2020, aktualisiert am: 5.02.2020
Themen: Leben und Arbeiten in der EU, Soziale Sicherheit, IV. Leistungen bei Mutterschaft und Vaterschaft

© Europäische Union, 2013