Polsko

Arbeitszeit

Maximale Arbeitszeit, Feiertagsarbeit, Überstunden

In Polen darf die Arbeitszeit 8 Stunden pro Tag und durchschnittlich 40 Stunden in einer durchschnittlichen 5-Tage-Woche nicht überschreiten. Dies geschieht in einer angenommenen Abrechnungsperiode von maximal 4 Monaten. Wenn dies aus objektiven oder technischen Gründen oder in Bezug auf die Arbeitsorganisation gerechtfertigt ist, kann der Bezugszeitraum im Rahmen eines Tarifvertrags oder im Einvernehmen mit den Gewerkschaftsorganisationen oder, wenn der Arbeitgeber keine Gewerkschaftsorganisationen betreibt, durch Vereinbarung mit Vertretern auf höchstens 12 Monate verlängert werden.

Die wöchentliche Arbeitszeit zuzüglich Überstunden darf im angenommenen Abrechnungszeitraum durchschnittlich 48 Stunden nicht überschreiten.

Es ist möglich, eine flexible Arbeitszeit, d. H. Unterschiedliche Öffnungszeiten, zu verwenden oder das Zeitintervall anzugeben, in dem der Arbeitnehmer über den Zeitpunkt des Arbeitsbeginns entscheidet. In manchen Arbeitszeitsystemen kann die tägliche Arbeitszeit verlängert werden. 

Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf ununterbrochene tägliche Ruhezeit von mindestens 11 Stunden und eine wöchentliche Dauer von mindestens 35 Stunden, in einigen Fällen nicht weniger als 24 Stunden. 

Wenn die tägliche Arbeitszeit des Arbeitnehmers mindestens 6 Stunden beträgt, hat der Arbeitnehmer das Recht auf eine Pause von mindestens 15 Minuten, die in der Arbeitszeit enthalten ist. Ein Arbeitgeber kann eine Arbeitsunterbrechung einführen, die nicht vor Arbeitsbeginn, höchstens 60 Minuten, für den Verzehr einer Mahlzeit oder für persönliche Angelegenheiten gezählt wird.

Arbeiten an Sonn- und Feiertagen sind in den im Arbeitsgesetzbuch angegebenen Fällen erlaubt auf erschöpfende Weise, beispielsweise bei Schichtarbeit, Verkehr und Kommunikation, wenn die aufgrund ihres sozialen Nutzens und der täglichen Bedürfnisse der Bevölkerung notwendigen Arbeiten durchgeführt werden. 

Handels- und tätigkeitsbedingte Handelsbeschränkungen an Sonn- und Feiertagen sind eingeschränkt.  Im Jahr 2018 wird der Handel nach zwei Sonntagen im Jahr 2019 stattfinden - einmal pro Monat und ab 2020 an vier Sonntagen pro Jahr. Einkaufsmöglichkeiten gibt es auch zwei Sonntage vor Weihnachten, einen vor Ostern. In einigen Fällen, die in den Vorschriften festgelegt sind, wird Handel und Arbeit im Handel jeden Sonntag erlaubt, zum Beispiel an einer Tankstelle, in Apotheken, bei Floristen.  

Arbeitnehmer, die an Sonn- und Feiertagen arbeiten, sind verpflichtet, einen weiteren freien Tag zu bekommen. Ein solcher Mitarbeiter sollte mindestens alle vier Wochen einen arbeitsfreien Sonntag nutzen. Die Nachtzeit beträgt 8 Stunden zwischen 21:00 und 7:00 Uhr. Ein Arbeitnehmer, der nachts arbeitet, hat Anspruch auf eine Vergütung für jede Arbeitsstunde während der Nacht. 

Überstunden betrifft die Arbeit jenseits eines Mitarbeiters der normalen Arbeitszeit durchgeführt wird, sowie die Arbeit über längere tägliche Arbeitszeit, im Falle der Notwendigkeit Rettungsaktion durchzuführen, um das menschliche Leben oder Gesundheit, Schutz des Eigentums oder der Umwelt oder zur Behebung einer Störung oder spezifischen Bedürfnisse des Arbeitgebers zu schützen . Die Anzahl der Überstunden, die aufgrund der besonderen Bedürfnisse des Arbeitgebers geleistet werden, darf 150 Stunden pro Kalenderjahr für einen bestimmten Arbeitnehmer nicht überschreiten. Die Ausübung von Überstunden wird durch eine zusätzliche Vergütung oder Freistellung kompensiert.

Bei zivilrechtlichen Verträgen finden die Bestimmungen des Arbeitsgesetzbuches zur Arbeitszeit keine Anwendung. Diese Frage wird auch nicht durch die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt - es gehört zu den Vertragsparteien. Stattdessen müssen Sie die Anzahl der Stunden für die Ausführung des Auftrags oder die Erbringung von Dienstleistungen auf der Grundlage eines Vertrags bestätigen, für den der Mindeststundensatz für jede Stunde der Ausführung des Auftrags oder der Erbringung von Dienstleistungen gilt. 

Text zuletzt geändert am: 04/2019

Bildnachweis: Pond5.com
Erstellt am: 1.10.2019, aktualisiert am: 25.01.2020
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